AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
  1. Geltungsbereich, B2B-Beschränkung und Vertragsdokumente
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software Elivo zwischen der Just Impact Group GmbH, MwSt.-Nr. IT02365710215, Handwerkerzone 12, I-39038 Niederdorf (BZ), Italien („Anbieter“), und dem im Angebot bezeichneten Kunden („Kunde“).
    2. Elivo richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler, juristische Personen und öffentliche bzw. institutionelle Auftraggeber, die den Vertrag zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken schließen. Verbraucher können Elivo nicht auf Grundlage dieser AGB nutzen.
    3. Der Vertrag besteht in folgender Rangfolge: (a) individuell unterzeichnetes Angebot bzw. Order Form, (b) Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement („SLA“), (c) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) für datenschutzrechtliche Fragen, (d) diese AGB, (e) ausdrücklich einbezogene Anlagen und Produktdokumentation. Bei Widersprüchen geht das höherrangige Dokument vor; die AVV geht für ihren Regelungsgegenstand vor.
    4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen oder Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
    5. Maßgeblich ist die deutsche Vertragsfassung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.
  2. Vertragsschluss und Vertretungsbefugnis
    1. Angebote des Anbieters sind innerhalb der dort angegebenen Frist bindend; fehlt eine Angabe, beträgt die Bindungsfrist 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.
    2. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder nachweisbare elektronische Annahme des Angebots zustande. Eine Nutzung vor formeller Annahme begründet einen Vertrag nur, wenn der Anbieter den Zugang bewusst zur produktiven Nutzung freigeschaltet hat und den Vertragsschluss in Textform bestätigt.
    3. Die für den Kunden handelnde Person versichert, zum Vertragsschluss und zur Benennung von Nutzern berechtigt zu sein.
    4. Diese AGB und die einbezogenen Dokumente werden dem Kunden vor Vertragsschluss in einer Form bereitgestellt, die ihre Speicherung und Wiedergabe ermöglicht. Maßgeblich ist die im Angebot bezeichnete Version.
  3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
    1. Elivo ist eine cloudbasierte Informations-, Analyse- und Planungsplattform für Unternehmen im Tourismussektor. Sie unterstützt die Erfassung, Auswertung und Darstellung betriebswirtschaftlicher und marketingbezogener Kennzahlen und kann automatisierte bzw. KI-gestützte Auswertungen und Handlungsempfehlungen bereitstellen.
    2. Der verbindliche Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und der einbezogenen Leistungsbeschreibung. Aussagen in Werbung, Präsentationen, Demonstrationen, auf Websites oder zu geplanten Funktionen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in ein Vertragsdokument aufgenommen wurden.
    3. Sofern vereinbart, umfassen die Leistungen Implementierung, Onboarding, Standardintegrationen, Datenmigration, Support, Schulung und Beratung. Kundenspezifische Entwicklungen, zusätzliche Integrationen, Datenbereinigung und sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
    4. Beta-, Pilot- oder Testfunktionen werden als solche gekennzeichnet. Soweit gesetzlich zulässig, können sie geändert oder eingestellt werden; sie dürfen nicht für geschäftskritische Prozesse eingesetzt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung und Support
    1. Der Anbieter stellt Elivo während der Vertragslaufzeit über einen geschützten Online-Zugang bereit. Verfügbarkeit, Messmethode, Servicezeiten, Supportkanäle und Reaktionsziele ergeben sich aus dem SLA. Fehlt ein SLA, schuldet der Anbieter eine dem Stand der Technik und dem vertraglichen Zweck angemessene Bereitstellung, jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
    2. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und grundsätzlich mindestens 72 Stunden vorher angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Notfallwartungen dürfen ohne Einhaltung dieser Frist durchgeführt werden; der Anbieter informiert den Kunden sobald zumutbar.
    3. Der Anbieter darf Elivo aktualisieren und weiterentwickeln, sofern die für den Kunden wesentlichen vereinbarten Funktionen nicht ohne sachlichen Grund erheblich beeinträchtigt werden. Sicherheits-, Rechts- und Kompatibilitätsupdates können verpflichtend sein.
    4. Support setzt eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, die erforderlichen Protokolle und eine angemessene Mitwirkung des Kunden voraus. Reaktionszeiten sind keine Behebungsfristen, sofern das SLA dies nicht ausdrücklich bestimmt.
  5. Nutzungsrecht, Benutzerkonten und zulässige Nutzung
    1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Elivo im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Zulässige Nutzer, Standorte, Mandanten und Nutzungslimits ergeben sich aus dem Angebot.
    2. Der Kunde verwaltet seine Benutzerkonten, hält Berechtigungen aktuell und schützt Zugangsdaten mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Konten dürfen nur namentlich berechtigten Personen zugeordnet und nicht gemeinsam genutzt werden, soweit das Produkt keine ausdrücklich dafür vorgesehene Funktion bereitstellt.
    3. Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Nutzung; Umgehung von Sicherheits- oder Nutzungslimits; Einbringen von Schadsoftware; unbefugte Tests oder Angriffe; Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter; Weiterverkauf oder öffentliche Bereitstellung ohne Vereinbarung.
    4. Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering oder Quellcodeermittlung sind nur untersagt, soweit sie nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt sind. Zwingende gesetzliche Interoperabilitätsrechte bleiben unberührt.
  6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
    1. Der Kunde stellt rechtzeitig richtige, vollständige und für die Leistung erforderliche Informationen, Daten, Zugänge und fachkundige Ansprechpartner bereit. Er ist für seine Systeme, Internetverbindung, unterstützte Browser und die Einhaltung dokumentierter technischer Voraussetzungen verantwortlich.
    2. Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Qualität und Sicherung der von ihm eingebrachten Inhalte verantwortlich. Er gewährleistet, dass ihre Nutzung im vertraglich vorgesehenen Umfang keine Rechte Dritter verletzt und keine rechtswidrigen Inhalte umfasst.
    3. Verzögerungen und nachweisbare Zusatzaufwendungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursacht werden, verlängern vereinbarte Termine angemessen und können nach vorheriger Information nach Aufwand berechnet werden.
    4. Der Kunde meldet unbefugte Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten, Sicherheitsvorfälle und wesentliche Fehlfunktionen unverzüglich über den vereinbarten Meldekanal und unterlässt Maßnahmen, die die Untersuchung oder Eindämmung erschweren.
  7. Kundendaten, Rechte und Vertraulichkeit
    1. „Kundendaten“ sind Daten und Inhalte, die der Kunde oder ein von ihm autorisierter Nutzer in Elivo eingibt, überträgt oder durch die vertragsgemäße Nutzung erzeugt. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
    2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen Rechte ein, Kundendaten zu hosten, zu vervielfältigen, zu strukturieren, zu verarbeiten und technisch zu verändern, soweit dies zur Vertragserfüllung, Sicherheit, Fehlerbehebung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
    3. Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht zu Werbezwecken und nicht zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle, sofern dies nicht ausdrücklich, transparent und gesondert vereinbart wurde. Zulässige aggregierte Statistiken dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Rückschluss auf den Kunden oder natürliche Personen erlauben und keine Geschäftsgeheimnisse offenbaren.
    4. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind rechtmäßig bekannte, öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegende Informationen. Die Pflicht gilt drei Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse werden solange geschützt, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.
    5. Name, Marke oder Logo des Kunden dürfen als Referenz nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung verwendet werden. Der Kunde kann die Zustimmung für künftige Verwendungen widerrufen.
  8. Datenschutz und Informationssicherheit
    1. Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit sie Zwecke und Mittel selbst bestimmt. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine AVV nach Art. 28 DSGVO; diese regelt insbesondere Weisungen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten, technische und organisatorische Maßnahmen, Drittlandtransfers, Audits und Löschung.
    2. Der Anbieter trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen, Zwecken und Risiken angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Daten.
    3. Sicherheitsverletzungen mit Bezug zu Kundendaten werden dem Kunden ohne unangemessene Verzögerung nach Maßgabe der AVV gemeldet. Die Meldung enthält die verfügbaren Informationen, die der Kunde vernünftigerweise zur Bewertung und Erfüllung eigener Pflichten benötigt.
    4. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder besonders schutzbedürftige Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart, für den Zweck erforderlich und durch geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen abgesichert ist.
    5. Datenschutzinformationen über eigene Verarbeitungen des Anbieters werden gesondert zur Verfügung gestellt. Ihre Kenntnisnahme stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung dar.
    6. Über Meta-Schnittstellen bezogene Daten: der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Erfassung, Auswertung und Darstellung betriebswirtschaftlicher und marketingbezogener Kennzahlen für den Kunden gemäß Ziffer 3.1. Eine Nutzung zu Werbezwecken, ein Verkauf oder eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Leistungserbringung sowie eine Zusammenführung mit Daten anderer Kunden oder sonstigen Quellen finden nicht statt. Der Anbieter hält die von Meta im Rahmen der Meta Platform Terms und Developer Policies vorgegebenen Beschränkungen zur Nutzung solcher Daten ein.
       
      Der Kunde kann die Löschung dieser Daten unabhängig von Ziffer 12.5 jederzeit während der Vertragslaufzeit beantragen, und zwar
      1. durch Trennung der Verknüpfung in den eigenen Meta-Kontoeinstellungen unter „Apps und Websites”, wodurch der Anbieter automatisch benachrichtigt wird, oder
      2. durch formlose Anfrage an info@elivo.io unter Angabe des betroffenen Werbekontos.
       
      Der Anbieter löscht die betroffenen, bei ihm gespeicherten Daten innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang einer wirksamen Anfrage und bestätigt dies in Textform. Ausgenommen sind Daten, deren Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist; Daten in Backups werden nach dem dokumentierten Löschzyklus überschrieben oder unzugänglich gemacht. Ziffer 12.5 gilt für den Zeitpunkt der ordentlichen Vertragsbeendigung ergänzend fort.
  9. KI-gestützte Funktionen
    1. KI-gestützte Prognosen, Zusammenfassungen und Empfehlungen dienen als Entscheidungshilfe. Sie können unvollständig, ungenau oder für den konkreten Kontext ungeeignet sein und ersetzen keine fachliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige professionelle Prüfung.
    2. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor geschäftlich wesentlicher Verwendung durch eine fachkundige Person und bleibt für Entscheidungen, Kommunikation und Umsetzung verantwortlich. Elivo darf nicht ohne gesonderte rechtliche und technische Prüfung für Entscheidungen eingesetzt werden, die ausschließlich automatisiert erhebliche rechtliche oder vergleichbar bedeutende Auswirkungen auf natürliche Personen haben.
    3. Der Kunde darf keine Inhalte als Eingabe verwenden, deren Offenlegung an den Anbieter oder einen dokumentierten KI-Unterauftragnehmer unzulässig ist. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse sind auf das erforderliche Maß zu beschränken.
    4. Der Anbieter dokumentiert, soweit einschlägig, wesentliche Drittanbieter, Funktionsgrenzen und vorgesehene Nutzung in der Produkt- oder KI-Information. Die Parteien erfüllen die auf ihre jeweilige Rolle anwendbaren Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689.
  10. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
    1. Vergütung, Setup-Gebühr, Abrechnungsintervall und Zahlungsziel ergeben sich aus dem Angebot. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
    2. Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Eine anteilige Erstperiode wird im Angebot oder in der ersten Rechnung ausgewiesen. Einmalige Setup- und Implementierungsleistungen werden nach Vertragsschluss oder nach dem im Angebot bestimmten Meilenstein fällig.
    3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Beitreibungskosten für Handelsgeschäfte, insbesondere nach D.Lgs. 231/2002. Weitergehende nachgewiesene Ansprüche bleiben unberührt.
    4. Der Anbieter darf den Zugang wegen Zahlungsverzugs erst nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Kalendertagen sperren. Die Sperre muss verhältnismäßig sein und wird nach vollständiger Zahlung ohne unangemessene Verzögerung aufgehoben. Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bleibt bestehen, soweit die Sperre vom Kunden zu vertreten ist.
    5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
  11. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
    1. Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot festgelegten Datum, andernfalls mit der produktiven Freischaltung. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
    2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Gesetzliche Wechsel- und Kündigungsrechte, insbesondere nach dem EU Data Act, bleiben unberührt.
    3. Kündigungen sind an die im Angebot genannte Vertragsadresse oder an info@elivo.io zu richten. Der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform.
    4. Eine Kündigung beendet nicht automatisch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten für bereits erbrachte oder bis zum Vertragsende vertragsgemäß zu erbringende Leistungen.
  12. Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende
    1. Der Kunde kann seine exportierbaren Kundendaten während der Vertragslaufzeit mit den bereitgestellten Exportfunktionen in den dokumentierten Formaten abrufen. Die konkret exportierbaren Datenkategorien, Formate, Schnittstellen und technischen Beschränkungen werden in einem aktuellen Exit- und Portabilitätsblatt beschrieben.
    2. Soweit Elivo als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 einzustufen ist, unterstützt der Anbieter auf Antrag den Wechsel zu einem anderen Anbieter, zu einer eigenen ICT-Infrastruktur oder die Löschung der exportierbaren Daten nach Maßgabe der Art. 23–30 dieser Verordnung. Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt zwei Monate.
    3. Der Anbieter ermöglicht die Übertragung ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich innerhalb einer Übergangsfrist von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Ist dies technisch nicht machbar, informiert er den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen, begründet die technische Unmöglichkeit und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Das Recht des Kunden, die Übergangsfrist einmal angemessen zu verlängern, bleibt unberührt.
    4. Während der Übergangsfrist werden die vereinbarten Leistungen fortgeführt und ein angemessenes Sicherheitsniveau gewahrt. Der Kunde und ein von ihm autorisierter Zielanbieter wirken nach Treu und Glauben mit und stellen erforderliche Zielinformationen rechtzeitig bereit.
    5. Nach Ende der Übergangsfrist stehen exportierbare Kundendaten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach werden sie gelöscht, sofern keine längere Frist vereinbart wurde oder gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Rechtsverteidigungspflichten entgegenstehen. Daten in Backups werden nach dem dokumentierten Löschzyklus überschrieben oder unzugänglich gemacht.
    6. Bis 12. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte höchstens die dem Anbieter unmittelbar entstehenden Wechselkosten decken. Ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vom Kunden ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselunterstützung können nach vorheriger Preisvereinbarung berechnet werden.
  13. Mängelrechte und Störungsbehebung
    1. Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt Auswirkungen, Zeitpunkt, betroffene Funktionen und bereits durchgeführte Prüfungen. Er unterstützt die Fehleranalyse in angemessenem Umfang.
    2. Der Anbieter behebt ihm zuzurechnende wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, Workaround, Update oder erneute Leistung. Schlägt die Behebung trotz angemessener Versuche fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder bei wesentlichem Mangel den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
    3. Mängelrechte bestehen nicht, soweit die Störung auf nicht unterstützte Systeme, unsachgemäße Nutzung, kundenseitige oder nicht autorisierte Änderungen, externe Systeme oder fehlende Mitwirkung zurückzuführen ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich waren.
    4. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Rankings, Umsätze, Auslastung, Leads oder sonstige Geschäftserfolge, sofern diese nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet und schriftlich vereinbart wurden.
  14. Haftung
    1. Die Parteien haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen, ausdrücklich übernommene Garantien, Tod oder Verletzung von Körper und Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag bei leichter Fahrlässigkeit auf 100 % der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten oder geschuldeten wiederkehrenden SaaS-Entgelte begrenzt. Für eine Serie zusammenhängender Ereignisse gilt eine gemeinsame Höchstgrenze.
    4. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Reputationsschäden, soweit diese nicht bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
    5. Bei Datenverlust ist die Ersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig und bei leichter Fahrlässigkeit, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der vereinbarten Sicherungs- und Exportpflichten für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Haftung für vom Anbieter zu vertretende Verletzungen eigener Sicherungs-, Datenschutz- oder Sicherheitsverpflichtungen bleibt im Rahmen dieser Ziffer 14 bestehen.
    6. Zwingende Haftung nach der DSGVO, Produkthaftung und sonstigem zwingendem Recht bleibt unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  15. Sperrung und außerordentliche Vertragsauflösung
    1. Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung oder nach Ziffer 10.4 wegen Zahlungsverzugs erforderlich ist. Er informiert den Kunden vorab, außer Gefahr im Verzug oder gesetzliche Gründe stehen entgegen, und beschränkt die Sperre auf das notwendige Maß.
    2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen, in Textform gesetzten Frist abstellt. Eine Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich oder unzumutbar ist.
    3. Als ausdrückliche Auflösungsklausel gemäß Art. 1456 Codice civile vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter den Vertrag durch schriftliche Erklärung auflösen kann, wenn der Kunde (a) trotz Mahnung und Nachfrist fällige wesentliche Zahlungen nicht leistet, (b) Elivo vorsätzlich für rechtswidrige Handlungen oder Angriffe nutzt, (c) Zugangsdaten gewerblich unbefugt weitergibt oder (d) wesentliche Schutzrechte des Anbieters vorsätzlich verletzt. Die Auflösung tritt mit Zugang der Erklärung ein, dass der Anbieter diese Klausel in Anspruch nimmt.
    4. Bei Vertragsende werden offene, bereits entstandene Forderungen fällig. Regelungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, insbesondere Vertraulichkeit, Rechte, Haftung, Datenabruf und Streitbeilegung, bleiben wirksam.
  16. Höhere Gewalt
    1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes, bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbares und nicht mit angemessenen Maßnahmen vermeidbares Ereignis verursacht werden. Dazu können Naturereignisse, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Telekommunikations- oder Energieausfälle und Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Betriebs gehören.
    2. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Ursache, erwartete Dauer und Gegenmaßnahmen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage und beeinträchtigt es die Hauptleistung wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil in Textform kündigen.
  17. Unterauftragnehmer, Abtretung und Vertragsübertragung
    1. Der Anbieter darf qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen. Für Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter gelten die AVV und Art. 28 DSGVO.
    2. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Übertragung des betroffenen Geschäftsbereichs auf einen Dritten übertragen, sofern die Rechte des Kunden dadurch nicht wesentlich verschlechtert werden. Der Kunde wird vorher in Textform informiert.
    3. Im Übrigen darf keine Partei den Vertrag ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  18. Änderungen der Leistungen und AGB
    1. Der Anbieter kann diese AGB oder nicht wesentliche Leistungsmerkmale ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklung, Änderungen eingesetzter Drittleistungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
    2. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt und erläutert. Beeinträchtigen sie den Kunden nicht nur unerheblich, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten außerordentlich kündigen. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach einer ausdrücklich vereinbarten Preisanpassungsklausel oder bedürfen der Zustimmung des Kunden.
    3. Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft sind, zwingendes Recht umsetzen oder eine akute Sicherheitsgefahr beseitigen, können mit kürzerer Frist wirksam werden; der Anbieter informiert so früh wie zumutbar.
  19. Mitteilungen
    1. Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen in Textform an die im Angebot oder Kundenkonto hinterlegten Kontaktdaten. Die Parteien halten diese aktuell.
    2. Sicherheitsmeldungen und rechtlich fristgebundene Erklärungen sind über die hierfür benannten Kanäle zu übermitteln. Automatisierte Zustellfehler entbinden den Absender nicht von einer zumutbaren erneuten Übermittlung.
  20. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bozen, Italien, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
    3. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die betroffene Regelung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck rechtlich möglichst nahekommt; zwingendes Recht bleibt maßgeblich.
    4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.